Finanzierung für Existenzgründer: Überblick über verschiedene Finanzierungsquellen für Start-ups

Finanzierung für Existenzgründer: Überblick über verschiedene Finanzierungsquellen für Start-ups

Die Frage der Finanzierung ist für viele Gründer eine der größten Herausforderungen, aber zum Glück gibt es eine Vielzahl von Optionen, die euch helfen können, euer Geschäftsidee zu verwirklichen.

Vorstehende Grafik wurde mittels künstlicher Intelligenz (AI) erstellt.

1. Eigenkapital:

Der Klassiker unter den Finanzierungsquellen. Wenn ihr über genügend Eigenkapital verfügt, könnt ihr euer Unternehmen ohne externe Investoren starten. Dies gibt euch volle Kontrolle über euren Unternehmen aber es erfordert auch, dass ihr persönliche finanzielle Mittel einsetzt. „Family and friends“ ist in diesem Zuge (aus Bankensicht) ebenfalls eine Form der Eigenkapitalfinanzierung. 

2. Bankkredite:

Banken bieten bzw. vermitteln spezielle Kredite für Existenzgründer, die oft mit günstigen Konditionen, langen Laufzeiten und vereinfachten Zugängen (z.B. Sicherheitenstellung durch Förderinstitut bzw. Haftungsfreistellung) verbunden sind. Es lohnt sich, nach Förderprogrammen für Gründer zu suchen, um Banken gezielt darauf ansprechen zu können.

Hinweis: Die Provision für Banken seitens der KfW ist zum Teil sehr gering, sodass gerne alternative Finanzierungsformen angeboten werden, die nicht zwangsläufig für den Kunden vorteilhaft sind.

Es ist zu beachten, dass nicht nur die die Bankfinanzierung ein sehr gut ausgestalteter Businessplan notwendig ist.

3. Fördermittel und Zuschüsse:

Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen und Zuschüssen für Existenzgründer. Diese können euch finanzielle Unterstützung bieten, sei es für Investitionen, Innovationen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Informiert euch über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und prüft, ob euer Unternehmen dafür in Frage kommt. Der Gründungszuschuss ist nur eine von vielen Möglichkeiten.

    4. Crowdfunding:

    Crowdfunding hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Finanzierungsmethode für Start-ups entwickelt. Durch Crowdfunding könnt ihr eure Geschäftsidee einer breiten Öffentlichkeit präsentieren und Geld von einer Vielzahl von Investoren sammeln, die an eurem Projekt interessiert sind. Plattformen wie Startnext oder Kickstarter bieten euch die Möglichkeit, euer Projekt online zu präsentieren und Unterstützer zu gewinnen.

      5. Business Angels und Venture Capital:

      Wenn ihr auf der Suche nach größeren Investitionen seid, könnt ihr euch an Business Angels oder Venture-Capital-Firmen wenden. Diese Investoren sind oft bereit, größere Summen in vielversprechende Start-ups zu investieren, im Austausch für Unternehmensanteile. Dabei bringen sie nicht nur Kapital, sondern auch Know-how und ein wertvolles Netzwerk mit. Ein Beispiel für ein wertvolles Business-Angel-Netzwerk in Schleswig-Holstein sind die Baltic Business Angels.

      Fazit

      Denkt daran, dass jede Finanzierungsoption ihre Vor- und Nachteile hat, und es wichtig ist, diejenige auszuwählen, die am besten zu eurem Unternehmen und euren Zielen passt. Nehmt euch Zeit, um eure Möglichkeiten zu prüfen und lasst euch gegebenenfalls von Experten beraten.

      Ich hoffe, diese Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer in Schleswig-Holstein war hilfreich für euch. Wenn ihr weitere Fragen habt oder Unterstützung bei der Finanzierungsplanung benötigt, stehe ich euch gerne zur Verfügung.

      Die GRW-Förderung

      Die GRW-Förderung

      Der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Zuschuss ist ein Instrument, das Unternehmen und dessen Investitionen in vielen Teilen Deutschlands fördert, um die regionale Wirtschaftsentwicklung zu stärken. Zugangsvoraussetzungen, Förderschwerpunkte und Konditionen variieren dabei je nach Bundesland bzw. Region zum Teil stark.

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      Förderschwerpunkte und Innovationsförderung

      Ein Schwerpunkt des GRW-Zuschusses liegt in der gezielten Förderung von Investitionen in Innovation und Umweltschutz. Unternehmen, die in nachhaltige Technologien investieren, können auf finanzielle Unterstützung hoffen. Dieser Fokus auf zukunftsweisende Projekte ist essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Weiter steht die Behebung von Strukturschwächen und damit verbunden der Aufbau von Arbeitsplätzen im Vordergrund. In der Folge besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Schaffund (oder Sicherung) von Arbeitsplätzen und der Förderhöhe.

      Zuschusshöhe und Schaffung von Arbeitsplätzen

      Die Höhe des GRW-Zuschusses variiert je nach Projekt und Region. Die Gebietskarte des BMWK weist dabei die unterschiedlichen Förderregionen innerhalb Deutschlands aus. Es wird deutlich, dass besonders Nord- und Ostdeutschland profitieren, für den Süden der Republik jedoch weniger Förderbedarf ausgewiesen wird. Die Förderregionen C und D innerhalb des GRW-Zuschusses spielen eine entscheidende Rolle bei der gezielten Strukturstärkung in Deutschland. In diesen Förderregionen sind die Herausforderungen besonders vielschichtig. Unternehmen in Region C haben mit gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit erschweren. In Region D stehen strukturschwache Gebiete vor der Herausforderung, dringende Entwicklungsbedarfe zu bewältigen, um eine langfristige wirtschaftliche Stabilität zu erreichen.

      Zugangsvoraussetzungen

      Auch in Bezug auf die Zugangsvoraussetzung sowie die zugelassene Projektausgestaltung ergeben sich Unterschiede. Je nach Region sind beispielsweise unterschiedliche Mindestinvestitionsvolumina vorgesehen. In Schleswig-Holstein liegt dieses zum Beispiel derzeit bei T€ 250. Zudem ist der „Wert eines Arbeitsplatzes“ je nach Region unterschiedlich. Ein sog. „Dauerarbeitsplatz“ (DAP) wird beispielsweise in Schleswig-Holstein mit T€ 30 bewertet. Die Einbringung von Eigenkapital oder Eigenmitteln stellt zudem meist eine Bedingung dar. Der erwartet Wert liegt in Schleswig-Holstein bei 10%. Weiter sind nicht alle Investitionsbestandteile grundlegend förderfähig. So sind beispielsweise Grundstücke nicht in die förderfähigen Ausgaben einzubeziehen und somit von der GRW-Förderung ausgeschlossen.

      Antragsverfahren und Bürokratie

      Der Antrag auf den GRW-Zuschuss kann, wie bei vielen Förderprogrammen, einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Die genaue Komplexität des Antragsverfahrens hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art und Größe des Projekts sowie die spezifischen Anforderungen des Förderprogramms.

      So sind zumindest folgende Schritte (beispielhaft für den Antrag in Schleswig-Holstein) zu bewältigen:

       

      • Projektkonzept erstellen: Eine detaillierte Beschreibung des geplanten Projekts ist erforderlich. Dies umfasst Informationen über die Art der Investition, die geplanten Maßnahmen, die erwarteten Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
      • Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen: Sicherstellen, dass das Projekt den Zugangsvoraussetzungen entspricht, die für die GRW-Förderung festgelegt sind. Dazu gehören in der Regel die Einhaltung bestimmter Kriterien, die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaft beitragen.
      • Antragsformulare ausfüllen: Die spezifischen Antragsformulare müssen ausgefüllt und eingereicht werden. Hierbei ist es wichtig, alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig anzugeben.
      • Projektfinanzierung darlegen: Die Finanzierung des Projekts muss transparent dargelegt werden. Dies umfasst sowohl die Eigenmittel des Unternehmens, dessen Einbringung häufig eine Bedingung darstellt, als auch die Höhe des beantragten Zuschusses.
      • Nachweise und Dokumente bereitstellen: Je nach Art des Projekts und den Anforderungen des Förderprogramms können zusätzliche Nachweise und Dokumente erforderlich sein. Dies können beispielsweise Kostenvoranschläge, Umweltauswirkungsanalysen oder andere projektbezogene Unterlagen sein.
      • Kontakt mit den Förderstellen: Es kann hilfreich sein, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Förderstellen in Schleswig-Holstein aufzunehmen, um Unklarheiten zu klären und Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten.

       

      Antragsteller sollten sich im Vorfeld gründlich über die Bedingungen und Prozesse informieren, um den Antragsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Im Anschluss an die Antragsphase beginnt der Mittelabruf, in dem ebenfalls entsprechende Belege, Nachweise oder Rechnungen darzulegen sind. Falls Unsicherheiten bestehen, kann die Beratung durch Fachleute oder Experten, die mit Förderprogrammen vertraut sind, sinnvoll sein.

      Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

      Extrem wichtig ist, wie beinahe immer im Fördermittelbereich, dass erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides mit der Investition begonnen wird. Selbst der Abschluss von Verträgen wird meist bereits als Beginn des Vorhabens ausgelegt, sodass eine Förderung ganz oder in Teilen versagt werden kann. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden, sodass bereits während der Bearbeitung des eigentlichen Förderantrages mit der Maßnahme begonnen werden kann.

      Fazit

      Der GRW-Zuschuss in Deutschland bietet insbesondere in strukturschwachen Regionen Chancen für Unternehmen die Rentabilität von Investitionen zu erhöhen und parallel die regionale Wirtschaft zu stärken. Der bürokratische Aufwand in der Antragsphase sowie während es Mittelabrufes, ist jedoch nicht zu unterschätzen. Weiter ist die genaue Höhe des Zuschusses kaum aus dem stehgreif zu bestimmen und es müssen Zugangsvoraussetzungen, wie beispielsweise die Einbringung von Eigenkapital, die Überschreitung einer Mindestinvestitionssumme sowie die Einstellung weiterer Arbeitnehmer, erfüllt werden. Eine transparente Kommunikation mit der Bewilligungsstelle sowie die detaillierte Recherche der Voraussetzungen erhöhen die Chancen der Bewilligung enorm.

      Kostenfreies Gründercoaching durch den „AVGS“

      Kostenfreies Gründercoaching durch den „AVGS“

      Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist für viele Menschen ein langgehegter Traum. Damit aus diesem Traum Realität wird, bedarf es jedoch nicht nur einer guten Geschäftsidee, sondern auch fundierter Kenntnisse im Bereich Unternehmensführung. Die Agentur für Arbeit bietet hier eine wertvolle Unterstützung durch Gründercoachings an, die durch einen Ausbildungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziell gefördert werden können. In diesem Artikel werden wir einen Blick auf die Vorteile der Gründercoachings werfen und die notwendigen Bedingungen beleuchten.

      Vorstehende Grafik wurde mittels künstlicher Intelligenz (AI) erstellt.

      Die Bedeutung von Gründercoachings

      Gründercoachings sind ein essenzieller Baustein für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit, eine Geschäftsidee zu verfeinern, sondern auch das notwendige Rüstzeug für die Herausforderungen der Selbstständigkeit zu erwerben. Die Agentur für Arbeit hat erkannt, wie entscheidend eine gezielte Begleitung auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist und fördert daher Gründercoachings durch den Ausbildungs- und Vermittlungsgutschein.

      Die Rolle des Ausbildungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS)

      Der Ausbildungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das es ermöglicht, gezielt in die berufliche Qualifizierung von Arbeitssuchenden zu investieren. Im Kontext der Gründercoachings spielt der AVGS eine zentrale Rolle, da er die Kosten für die Inanspruchnahme eines qualifizierten Coaches übernimmt. Dieser Gutschein ist nicht nur für Arbeitslose zugänglich, sondern steht unter gewissen Umständen auch Menschen in Beschäftigung offen, die den Wunsch nach einer selbstständigen Tätigkeit hegen.

      Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des AVGS

      Damit der Ausbildungs- und Vermittlungsgutschein für Gründercoachings genutzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel ist der Gutschein an eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geknüpft. Dort wird geprüft, ob eine Existenzgründung im individuellen Fall sinnvoll und förderfähig ist. Zu den üblichen Bedingungen gehören:

      • Arbeitslosigkeit oder beschäftigungssuchend: Der AVGS steht in der Regel Arbeitslosen oder Personen, die sich in oder nahe einer beschäftigungslosen Phase befinden, zur Verfügung.

       

      • Positive Beurteilung der Gründungsidee: Die Agentur für Arbeit prüft die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, um sicherzustellen, dass die Fördermittel sinnvoll investiert werden.

       

      • Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter: Um den AVGS zu erhalten, ist eine Beratung bei der zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erforderlich. Dort wird die individuelle Situation besprochen und die Fördermöglichkeiten erörtert.

      Tipps für eine erfolgreiche Gründercoaching-Nutzung

      Damit das Gründercoaching nachhaltig wirksam ist, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten:

       

      • Klare Zielsetzung: Definiere im Vorfeld klare Ziele für das Coaching. Ob Businessplan-Erstellung, Marketingstrategie oder Finanzplanung – je präziser die Ziele, desto effektiver das Coaching.
      • Offene Kommunikation: Teile deinem Coach offen mit, welche Herausforderungen du siehst und welche Unterstützung du benötigst. Nur so kann das Coaching optimal auf deine Bedürfnisse abgestimmt werden.
      • Aktive Mitarbeit: Nimm aktiv am Coaching teil. Je mehr du dich einbringst, desto mehr wirst du von den Erfahrungen des Coaches und den angebotenen Tools profitieren.
      • Realistische Umsetzungspläne: Entwickle zusammen mit deinem Coach realistische Umsetzungspläne. Diese sollten nicht nur kurzfristige Erfolge, sondern auch langfristige Ziele im Blick haben.
      • Kontinuierliche Reflexion: Reflektiere regelmäßig den Fortschritt und passe gegebenenfalls die Strategien an. Ein Gründercoaching ist ein dynamischer Prozess, der sich an die sich ändernden Anforderungen anpassen sollte.

      Fazit

      Die Inanspruchnahme von Gründercoachings der Agentur für Arbeit mit einem Ausbildungs- und Vermittlungsgutschein ist eine wertvolle Möglichkeit, den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen.
      Selbstständig zu sein, erfordert nicht nur fachliches Know-how, sondern auch eine klare Strategie und die Fähigkeit, sich auf dem Markt zu behaupten. Die Gründercoachings der Agentur für Arbeit bieten eine maßgeschneiderte Unterstützung, um die Hürden der Selbstständigkeit erfolgreich zu meistern.

      Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

      Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

      Förderung vom Staat, die nicht zurückzuzahlen ist“, dass wünschen sich viele Existenzgründer. Der Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit ist eine Möglichkeit, zumindest die eigenen Lebenshaltungskosten zu einem gewissen Teil decken zu können, denn es handelt sich dabei um die Zahlung des Arbeitslosengeldes I für 6 Monate zzgl. einer pauschalen Zahlung für soziale Leistungen (Krankenkasse, Altersversorge o.ä.) iHv. 300,00 € mtl. für bis zu 15 Monaten.

      Die Voraussetzungen

      Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen zumindest erfüllt werden:

      • Arbeitslosigkeit: Du musst arbeitslos gemeldet sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben (mind. 150 Tage Restanspruch).
      • Businessplan: Du musst einen tragfähigen Businessplan vorlegen, der die Rentabilität deines Vorhabens nachweist. Dieser sollte unter anderem eine realistische Umsatz- und Kostenplanung enthalten. Eine Liquiditätsplanung sollte ebenfalls enthalten sein, um ggf. zusätzlichen Kapitalbedarf abschätzen zu können.
      • Fachkundige Stellungnahme: Eine neutrale dazu befähigte Stelle (z.B. die IHK) muss die Chancen deiner Selbstständigkeit und damit die Sinnhaftigkeit deines Businessplans bestätigen.
      • Tragfähigkeit des Vorhabens: Die Agentur für Arbeit prüft, ob deine geplante Selbstständigkeit tragfähig ist. Das bedeutet, dass sie realistische Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg haben sollte.
      • Eignung und Kenntnisse: Du musst die fachliche Eignung und die notwendigen Kenntnisse für die selbstständige Tätigkeit nachweisen können.
      • Persönliche Zuverlässigkeit: Du musst persönlich zuverlässig sein, was zum Beispiel bedeutet, dass es keine erheblichen Verfehlungen in der Vergangenheit gibt, die deine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten.
      • Beratungsgespräch: Du musst ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit führen, in dem dein Vorhaben besprochen wird.
      • Gewerbeanmeldung: Zur endgültigen Beantragung ist die Einreichung der Gewerbeanmeldung nötig (bei Freiberuflern der Nachweis zur steuerlichen Anmeldung)

      Es ist wichtig, dass du dich direkt bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit über die aktuellen Bedingungen und Anforderungen informierst, da sich diese im Laufe der Zeit ändern können. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Region unterschiedlich sein.

      Weiter besteht kein Anspruch auf Erhalt des Gründungszuschusses, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Je nach Ausgestaltung deines Businessplans können sich hier Pros und Contras ergeben. Aus deiner Planrechnung sollte beispielsweise ersichtlich sein, dass du deinen Lebensunterhalt auf absehbare Zeit von der Selbstständigkeit bestreiten kannst. Weist du jedoch direkt am Anfang der Gründung hohe Gewinne in der Planung aus, welche zu einer ausreichenden Liquidität (auch auf der Privatseite) führen, so kann die Sinnhaftigkeit des Zuschusses zur Sicherung deines Lebensunterhaltes in Frage gestellt werden.

      Die Bearbeitungsdauer kann im Übrigen sehr unterschiedliche ausfallen. Ich hörte sowohl von Bewilligungen in 10 Werktagen als auch von Bescheideingängen nach mehreren Monaten.

      Achtung Sperrzeit!

      Wenn du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I erhalten hast, weil du beispielsweise dein Arbeitsverhältnis selbstverschuldet gelöst oder eine zumutbare Arbeit abgelehnt hast, kann dies Auswirkungen auf den Gründungszuschuss haben. In der Regel wird der Gründungszuschuss während einer Sperrzeit nicht gezahlt, jedoch wird die Dauer der Förderung dadurch nicht verkürzt. Einfach gesprochen: Sie fängt nur später an.
      Es ist wichtig, dass du die genauen Umstände und Bedingungen mit deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit besprichst. In einigen Fällen kann es möglich sein die Sperrzeit zu überwinden oder zu verkürzen, indem du bestimmte Bedingungen erfüllst oder nachweist, dass die Selbstständigkeit eine sinnvolle Alternative zur Arbeitslosigkeit darstellt.
      Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen, um deine Pläne für die Selbstständigkeit zu besprechen und zu klären, welche Auswirkungen die Sperrzeit auf den Gründungszuschuss haben kann.

      In die Arbeitswelt gut vermittelbar und deshalb kein Gründungszuschuss?

      Noch im Jahr 2022 war es so, dass der sogenannte Vermittlungsvorrang galt. Dieser beinhaltet, dass entsprechend qualifizierte Arbeitslose vorrangig wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden, in dem eine Festanstellung angestrebt wird. Es musste somit (z.B. durch Unter- oder Überqualifikation) argumentiert werden, warum eine Selbstständigkeit der einzige bzw. bessere Weg ist. Seit dem 01.01.2023 ist der Vermittlungsvorrang entfallen, sodass der Zugang zur Existenzgründungsförderung entsprechend vereinfacht wurde.